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Rasanter Corona-Anstieg

Inzidenz über 100 Welche Regeln jetzt gelten

Die vierte Coronawelle rollt – rasanter als wohl von vielen erwartet. Der Anstieg der Virusverbreitung brachte am Freitag in Augsburg eine Überschreitung der 100er-Inzidenz-Marke. Am gestrigen Samstag lag der Wert bereits bei 115,6 (laut RKI). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat unterdessen – unabhängig von der Inzidenz – angekündigt: die FFP2-Maskenpflicht soll fallen.
Andererseits gelten bereits seit Tagen wieder schärfere Corona-Regeln. Auch im Landkreis Augsburg ist am Freitag die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) in Kraft getreten.

Ist der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, treten laut Infektionsschutzverordnung weitere Einschränkungen in Kraft. So können beispielsweise laut Stadt Kindertagesbetreuungseinrichtungen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). An Schulen findet Wechselunterricht statt, wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann – keine guten Aussichten für den Schulbeginn Mitte September.

Anfang der neuen Woche gelten in Augsburg zudem neue Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit maximal zehn Personen möglich (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene unterliegen nicht den Regelungen der Kontaktbeschränkungen.
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Hochzeits- oder Tauffeiern sind im Freien mit 50 und in Innenräumen mit 25 Personen möglich (Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt).

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 50er-Marke überschritten ist, benötigen Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch einen Testnachweis. Die Testnachweispflicht entfällt ab dem 15. Tag der abschließenden Impfung, wenn der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erbracht wird. Bei Kontakt mit Gästen besteht für das Personal ebenso wie für Gäste, die nicht am Tisch sitzen, Maskenpflicht. Tanzen ist in geschlossenen Räumen untersagt.

Auch für Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen sowie Campingplätzen gilt eine Testnachweispflicht. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr ist für Gäste für jede weiteren 48 Stunden ein neuer Testnachweis notwendig.
Verschärft wurden auch wieder die Regeln am Universitätsklinikum Augsburg. Dort benötigen nun auch ambulante Patienten einen 3G-Nachweis.
Der erste Fall einer Corona-Mutation wurde in Augsburg Ende Januar nachgewiesen. Für Augsburg konnten bisher 4961 Fälle von Covid-19-Varianten erfasst werden. Der Anteil der Fälle mit Mutation an der Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei bis zu 86,5 Prozent. Immerhin gab es in jüngster Zeit so gut wie keine Todesfälle aufgrund der Corona-Erkrankung. kc

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