Zoll Augsburg erzielt Rekordeinnahme von 5,2 Milliarden Euro für Bund und EU
Augsburg
Augsburger Zoll nimmt 5,2 Milliarden Euro ein
5,2 Milliarden Euro fließen durch Augsburger Zoll: Rekord für Bund und EU! Riskante Einsätze im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Waren.
Von Michael Siegel|28.07.26 - aktualisiert:
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Bei bestimmten Einsätzen, wie bei Firmenkontrollen wegen Schwarzarbeit, tragen manche Zollbeamte sicherheitshalber eine Waffe und Schutzausrüstung.Foto: Hauptzollamt Augsburg
5,2 Milliarden Euro – ein stattlicher Betrag, den das Augsburger Hauptzollamt im vergangenen Jahr für den Bund und für die Europäische Union (EU) an Zöllen eingenommen hat. Geld, das zum Beispiel über die Energiesteuer oder Einfuhrumsatzsteuer nahezu „automatisch“ in die Kassen gelangt.
Auf der anderen Seite stehen für manche der insgesamt 800 heimischen Zöllner immer wieder riskante Kontrollmaßnahmen bevor, bei denen die Beamten gar bewaffnet zu Werke gehen. So etwa bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ oder bei Kontrollen an Straßen oder Flughäfen. Fast 600 Arbeitgeber wurden im vergangenen Jahr in Bezug auf Schwarzarbeit geprüft, so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. Im Nachgang zu den Prüfungen leiteten die Beamten über 2.200 Straf-, über 1.200 Ordnungswidrigkeiten- und mehr als 1.200 Bußgeldverfahren ein. Der im Rahmen der Ermittlungen festgestellte finanzielle Schaden liegt bei 15,7 Millionen Euro, so Kube.
Mitarbeiter wie Zollhund Astan bringen besondere Fähigkeiten wie ihr feines Näschen ein.Foto: Hauptzollamt Augsburg
Die sogenannten „Kontrolleinheiten Verkehrswege“ sowie die „Kontrolleinheiten Flughafen“ am Flughafen Memmingerberg und in Augsburg haben bei ihren Kontrollen mehr als 250.000 Zigaretten, über 60 Waffen und rund 105 Kilogramm verschiedener Substanzen Betäubungsmittel sichergestellt.
Damit Urlauber nicht in die Zollfalle tappen, gibt der Zoll zu Beginn der Ferien wichtige Tipps an alle, die bei ihrem Urlaub „Grenzen überschreiten“. Knifflig sind dabei Grenzen zu Nicht-EU-Ländern (Großbritannien, Schweiz, Ägypten), wo strengere Vorschriften gelten als innerhalb der EU. Wer Souvenirs, Einkäufe, Genussmittel wie Alkohol oder Tabakwaren, oder Kraftstoffe aus dem Ausland mitbringt, sollte beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen gelten. Wer diese kenne, könne unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr vermeiden. Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erhalten Reisende alle wichtigen Informationen.
Am besten Finger weg: Bei illegalen Böllern handelt man sich Probleme mit dem Zoll ein. Am besten Finger weg: Bei der Einfuhr von geschützten Tieren wie Korallen handelt man sich Probleme mit dem Zoll ein.Foto: Hauptzollamt Augsburg
Achtmal mehr Fälschungen entdeckt
Für Lebensmittel wie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen.
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristinnen und Touristen – oft unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus, beispielsweise geschützten Korallen, ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. In diesem Fall werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen laut Kube grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel wie Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee und Kraftstoffe, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen zu beachten, wobei davon ausgegangen wird, dass es sich stets um reinen Eigenbedarf der Reisenden handelt. Sollen die Waren an andere Personen weitergegeben werden, auch unentgeltlich als Geschenk, handelt es sich nicht um Eigenbedarf. Und dann interessiert sich der Zoll für solche Mitbringsel.
Am besten Finger weg: Bei geschützten Tieren wie Korallen handelt man sich Probleme mit dem Zoll ein. Am besten Finger weg: Bei der Einfuhr von geschützten Tieren wie Korallen handelt man sich Probleme mit dem Zoll ein.Foto: Hauptzollamt Augsburg
Hauptzollamt Augsburg bringt Milliarden in den Bundeshaushalt
Insgesamt über 5,2 Milliarden Euro hat das Hauptzollamt Augsburg im Jahr 2025 für den Bundeshalt und den Haushalt der Europäischen Union (EU) eingenommen. Die sechs Zollämter im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg fertigten mehr als 6,5 Millionen Sendungspositionen ab. Dabei erhoben die Beamten mehr als eine Milliarde Euro Einfuhrumsatzsteuer. Die Zölle, die bei der Einfuhr bestimmter Waren erhoben werden, belaufen sich auf knapp 45 Millionen Euro und werden an die EU abgeführt.
Bei der Kontrolle des Warenverkehrs achten die Zöllner auch auf verbotene, gefälschte oder genehmigungspflichtige Waren. Bemerkenswert: Im Bereich der Marken- und Produktpiraterie lagen die Aufgriffszahlen mit rund 26.000 Stück um ein Achtfaches (!) höher als im Jahr 2024. Auch die Anzahl der Feststellungen mit Arzneimittel erhöhte sich um mehr als das Doppelte auf 580.
Mit über 3,5 Milliarden Euro, davon 3 Milliarden Energiesteuer, bilden die Verbrauchsteuern den größten Anteil der Einnahmen. Die erhobene Tabaksteuer von rund 46,7 Millionen verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Biersteuer, deren Ertrag den Ländern zufließt, brachte dem Freistaat Bayern circa 38,5 Millionen Euro ein. Die Beamten des Hauptzollamts Augsburg nahmen zudem knapp 560 Millionen Euro an Kraftfahrzeugsteuer ein.
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