Genau diese besondere Handy-Hülle muss her – und die gibt es nur im Internet aus den USA zu bestellen. Und genau diese Kopfhörer müssen es sein, aber die lassen sich nur in Japan bestellen. Eigentlich alles unproblematisch, sein Geld bekommt man heutzutage recht problemlos in allen Winkeln der Welt ausgegeben. Aber da sind ja noch die deutschen Finanzämter und der Zoll, die ihre Finger im Spiel haben. Gerade in der Vorweihnachtszeit und rund um den „Black Friday“ erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Laut Zoll-Jahresstatistik ist die Zahl der Abfertigung von Paketen bundesweit von 53 Millionen im Jahr 2023 auf 235 Millionen in 2024 angestiegen. „Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten“, erinnert Zoll-Sprecherin Heike Koch in einer Mitteilung.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten, etwa aus den USA, Japan, China, aber auch aus der Schweiz? Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro werden die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 Prozent (oder sieben Prozent bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee erhoben. Für Bestellungen mit einem Wert über 150 Euro gilt sogar: Es werden die EUSt, der warenspezifische Zoll sowie gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern wie beispielsweise für alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren oder Kaffee erhoben.

Augsburger Zoll: Fälschungen und Ramsch beschlagnahmt

Das kann auf verschiedene Weise passieren, so Koch. Nicht selten ist es der Postzusteller, der beim Empfänger „an der Haustür“ die entsprechende Steuer kassiert. Andere Variante: Die Sendung wird aus dem Postkreislauf aussortiert und landet direkt bei einem Zollamt. Für Augsburg und die umliegenden Landkreise ist das Hauptzollamt in der Depotstraße 8 in Göggingen zuständig. Hier muss der Empfänger dann seine Sendung gegebenenfalls selbst abholen und die Zollformalitäten erledigen.

Unentgeltliche Sendungen von Privatperson an Privatperson, sogenannte „Geschenksendungen“, sind laut Koch bis 45 Euro abgabenfrei, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind. Aber: „Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind.“ Koch nennt beispielsweise 50 Zigaretten, einen Liter alkoholhaltige Getränke oder 500 Gramm Kaffee, die ohne Beanstandung in einem privaten Paket empfangen werden dürfen.

Und bei Paketen aus dem EU-Inland? Sendungen innerhalb der EU könnten grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken und Kaffee aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland sei jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gelte freilich auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die von privat an privat versandt werden.

Auch Risiken für die Gesundheit

Ein anderes Thema, das immer wieder zu Verdruss führt, wenn der Zoll eine Sendung einbehält: Fälschungen oder fehlende Kennzeichnungen, „Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind“, so Heike Koch. „Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt.“ Oft werde der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- oder Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

„Auch die Sicherheit des Produktes sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte vorgegebene EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr“, so Koch. Fehlten hier zum Beispiel das CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, könne die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen.

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