
Das Hin und Her hat ein Ende: Der als „Dubai-Beamter“ bekannt gewordene ehemalige Augsburger Oberregierungsrat Daniel B. aus dem bayerischen Bauministerium, hat das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen ihn akzeptiert.
Die Verurteilung zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe wegen elf Fällen des Betruges mit einem Schaden von rund einer Million Euro ist damit rechtskräftig. Am 21. August hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts diese Strafe ausgesprochen. Zunächst hatten die Verteidiger Moritz Hausmann und Mira Bode auf Veranlassung ihres Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Jetzt, rund zwei Wochen später, wurde der Einspruch laut Bode zurückgenommen. Weil auch die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt habe, sei das Urteil somit rechtskräftig. Zu den Gründen für das Hin und Her in Sachen Rechtskraft wollte sich Rechtsanwältin Bode nicht näher äußern. Ob es gar nur um eine Kleinigkeit gegangen ist? Es ist bekannt, dass Strafgefangene von der Justiz in Gefängnissen unterschiedlich behandelt werden, je nach dem, ob sie (noch) in Untersuchungshaft sitzen, also jederzeit wieder freikommen könnten, oder ob sie eine (andauernde) Vollzugsstrafe absitzen. Das gilt beispielsweise beim Empfang von Besuchern im Gefängnis, wo die Regeln für Untersuchungshäftlinge üblicherweise strenger sind als für Strafgefangene. Umgekehrt sieht es in vielen Haftanstalten aus, wenn es ums Einkaufen im Gefängnis geht. Je nach ihren finanziellen Möglichkeiten dürfen Gefangene im Gefängnisladen begrenzt einkaufen. Freilich ist das Sortiment reduziert auf „unkritische“ Produkte. Kosmetikartikel können erworben werden, ebenso verschiedene Süßigkeiten. Kaffee steht teilweise zur Verfügung und – für viele Gefangene ganz wichtig – Zigaretten. Beim Einkaufen genießen Untersuchungshäftlinge teils mehr Freiheiten als Strafgefangene.
Dubai-Beamter Daniel B. betrog mindestens elf Anleger
Daniel B. war verurteilt worden, weil er über ein angebliches Anlagemodell in Aktien und Krypto-Währung mindestens elf Anleger, teils Bekannte von ihm, betrogen hat. Anstatt das Geld anzulegen und – wie versprochen – erwirtschafteten Gewinnen auszuschütten, hatte B. das Geld gemeinsam mit seiner Ehefrau Dana E-.B. direkt für seinen luxuriösen Lebenswandel ausgegeben. Dies hatte er so vor Gericht gestanden. Mehrfach hatte das Paar in den sozialen Medien Fotos von Urlauben veröffentlicht, unter anderem in Dubai, auf den Malediven oder auf Mykonos. Die nächsten Jahre urlaubt B. stattdessen „in Schweden“, wie der Aufenthalt hinter „schwedischen Gardinen“, also hinter Gitterstäben im Gefängnis auch bezeichnet wird.
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