Familie Vater nimmt Sohn mit
Die Eltern streiten sich, plötzlich nimmt sich einer der beiden das gemeinsame Kind und verschwindet ohne Zustimmung auf Nimmerwiedersehen im Ausland: Der Stoff, seit je her Thema für Fernsehen und Kino, hat nicht selten einen realistischen Hintergrund. Alle Jahre geschehen solche „Entführungen“.
Auch eine Mutter aus Augsburg kämpft seit nunmehr rund drei Jahren um ihren inzwischen fünf Jahre alten Sohn, mit dem der Kindsvater nach Palästina verschwunden sein soll. Vom Augsburger Jugendamt, so wird von dort mitgeteilt, sei beim derzeitigen Sachstand nicht viel Hilfe zu erwarten, weil man nicht zuständig sei.
Meryem Alasawi weiß, dass das, was sie tut, um ihren Sohn Jamil wieder in die Arme schließen zu können, nicht unproblematisch für sie ist. Alle ihre Schritte würden beobachtet. Wenn sie selbst nach Palästina oder Israel reise, sei die Gefahr ihr ständiger Begleiter, mache sie sich noch mehr Sorgen um ihren Sohn als sonst. Dennoch lässt die pharmazeutisch-technische Angestellte nichts unversucht. Im Internet stellt sie ihre Bemühungen dar, bekommt dort immer wieder Zuspruch. Einmal mehr hofft sie jetzt, dass Berichterstattung in der Presse endlich jemand von den Zuständigen zum Handeln veranlasst.
Denn, so die Mutter gegenüber der neuenSonntagspresse: Sie habe alle erforderlichen Dokumente, dass ihr Sohn bei ihr leben dürfe. Aber es gebe bisher niemanden, der ihr hilft, das umzusetzen, was sie selbst höchstrichterlich vorweisen könne. Andere seien zuständig, lasse man sie so oder so ähnlich immer wieder wissen.
Dabei habe sie selbst alles in ihrer Macht Stehende unternommen, ihren Sohn wieder zurück nach Augsburg holen zu können. Fast ein Jahr lang sei sie in Palästina gewesen, immerhin vier Mal habe sie ihr Kind dort auf einer Polizeiinspektion sprechen dürfen. Und seine verzweifelte Frage gehört, warum die Mutter ihren Sohn nicht einfach wieder mit nach Hause nehme.
Nachdem sie bereits in Deutschland ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts erhalten habe, dass ihr das Sorgerecht über ihr Kind zustehe, habe sie eine solche Entscheidung auch vor dem palästinensischen Scharia-Gericht erstritten. Diese Entscheidung durchzusetzen, sei ihr aber vor Ort unmöglich gewesen. Zwar, so die verzweifelte Mutter, habe die israelische Polizei im Prinzip die Macht in Händen, aber der Einfluss der palästinensischen Familie des Kindsvaters reiche weiter als ihre Dokumente.
Meryem Alasawi war selbst vor über 20 Jahren als Kind aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Hier ging sie zur Schule, machte ihre Ausbildung, arbeitete – und hier bekam sie ihr Kind. Dann im Jahr 2018 passierte das, was sie im Nachhinein als einen großen Fehler bezeichnet: Auf dessen Bitte habe sie zugestimmt, dass der Vater des Kindes mit dem kleinen Buben in seine palästinensische Heimat reist, um dort die Großeltern zu besuchen. Seit dieser Reise ist der Bub nicht wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Freilich habe sie, die Mutter, alles unternommen, um ihr Kind zurückzubekommen. Es reiche nicht. Alasawi vermisst das entschiedene Handeln zuständiger Stellen in Deutschland.
Vor allem fühlt sie sich vom Jugendamt der Stadt Augsburg allein gelassen. Denn das spüre sie inzwischen selbst: Ihre eigene Kraft reiche nicht aus, um zu erreichen, dass sie wieder mit ihrem Sohn zusammenleben könne. Aber das wolle sie mehr als alles andere.
Jugendamt: Lösung auf diplomatischem Weg
Die Vollstreckung von Gerichtsurteilen, also auch Sorgerechtsbeschlüssen, obliege nach Worten von Joachim Herz, Leiter des Augsburger Jugendamtes, dem Sorgeberechtigten und dem Gericht, gegebenenfalls unter zu Hilfenahme von Gerichtsvollzieher oder Polizei. Das Jugendamt könne in familiengerichtlichen Verfahren nur unterstützen und beraten oder eigene Stellungnahmen abgeben. Eine Berechtigung zur Vollstreckung bestehe nicht. Einzige Eingriffsmöglichkeit des Jugendamtes sei das Instrument der Inobhutnahme, das laut Schilderung im genannten Fall nicht passe.
Es gebe laut Herz im internationalen Kindschaftsrecht vier Übereinkommen: das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen (HKÜ), das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ), die Brüssel II a Verordnung und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen. Hier würden Anerkennung und Vollstreckung von familiengerichtlichen Titeln geregelt.
Palästina sei keinem dieser Übereinkommen beigetreten. Damit gebe es keine rechtlich bindende Grundlage in Palästina, Rechtsgüter von Eltern oder Gerichtsbeschlüsse deutscher Familiengerichte zur Geltung zu bringen. Es können nur die palästinischen Behörden um Hilfe gebeten und auf diplomatischem Weg eine Lösung gesucht werden.
Zuständig für die Unterstützung in internationalen Sorgerechtskonflikten und Kindesentführungen sei ein Referat das Bundesamts für Justiz in Bonn.
Mutter verzweifelt: Zweite Trennung von Mädchen (10 Monate)
Zwar ist das Kind von Irene N. (Name verändert) nicht nach Palästina entführt, aber die 41-jährige Zahnarzthelferin aus Augsburg kann ihre zehn Monate Tochter auch nicht in die Arme schließen. Vom Jugendamt sei das Baby in Obhut genommen worden, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen, ist zu hören. Die Mutter ist verzweifelt, sieht keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme, nachdem selbst die Familienrichterin entschieden habe, dass ihre Tochter bei ihr leben dürfe.
Der Rechtsanwalt der Frau bestätigt die Vorgänge, rät aber, in der aktuellen Situation Geduld und Ruhe walten zu lassen (weswegen die Redaktion entschieden hat, momentan keine Namen zu nennen). Nach Worten des Verteidigers gebe es in der Angelegenheit gerichtlich generell keine „Negativprognose“, dass das kleine Mädchen nicht bei seiner Mutter aufwachsen könne. Allerdings seien offenbar aktuelle Meldungen über eine Gefährdung des Kindeswohls an die Behörden ergangen, weswegen vom Augsburger Jugendamt eingegriffen worden sei.
Nachdem die Mutter ihr Kind nach eigener Schilderung unmittelbar nach der Geburt schon einmal weggenommen, bald darauf aber zurückbekommen hatte, holten es Polizei und Jugendamt Ende Oktober erneut ab, um es in einer Pflegestelle unterzubringen. Bei einem Gerichtstermin vor Wochenfrist sei entschieden worden, wegen einer möglicherweise vorliegenden Notlage von einem anderen Experten ein neues Gutachten erstellen zu lassen, um Klarheit über die Situation zu gewinnen.
Anfang des kommenden Jahres, so der Rechtsanwalt, sei mit einer Fertigstellung dieses Gutachtens und einem neuen Gerichtstermin zu rechnen. Diese aktuelle Phase der Aufklärung solle ohne Beeinflussungsversuche respektiert werden. si