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Freitag, 29. März 2024

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Seniorenheim in Augsburg erneut in der Kritik

Um einen regelmäßigen Überblick über die Zustände zu haben, sind Heime Prüfungszyklen ausgesetzt. Neben der städtischen Aufsicht ist es vor allem der MD (der Krankenkassen), der kontrolliert. Einmal pro Jahr gibt es die sogenannte „Regelprüfung“, unangekündigt. Passt dabei alles, hat es sich für das Heim erledigt.
Hat der MD Anmerkungen, wird eine Frist zur Abhilfe eingeräumt, dann kommt es nach Mitteilung des Dienstes zu einer „Wiederholungsprüfung“. Kommen von anderswo her Beschwerden oder gar Anzeigen, etwas von Heimbewohnern oder Angehörigen, gibt es die dritte Form der Kontrolle, die sogenannte „Anlassprüfung“.
Und in der Ebnerstraße? 25. Mai und 16. Juni 2020: einzelfallbezogene Anlassprüfung. 14. Oktober: Regelprüfung. 6. Oktober 2021: Anlassprüfung, 4. Januar 2022: Wiederholungsprüfung – alle durch den medizinischen Dienst. Dazu eine vom Ministerium begleitete Prüfung am 11. Mai 2021 sowie die letzte städtische und ministerielle Prüfung vom 31. Januar 2022.
Es sei nicht so, dass über die Zustände im Heim völlige Unklarheit geherrscht hätte. Um so mehr muss sich jetzt die Stadt, allen voran Gesundheitsreferent Reiner Erben, fragen lassen, wie es soweit kommen konnte.
Wie der Gesundheitsreferent erläutert, werde das weitere Vorgehen in den nächsten Tagen gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden beraten – von möglichen weiteren Anordnungen bis hin zur Schließung. „Hier geht es um Menschen, die versorgt werden müssen. Deshalb kann ein Heim zwar nicht von jetzt auf nachher geschlossen werden. Doch die Entwicklung in der Ebnerstraße ist unakzeptabel. Dass die hohe Kontrolldichte und die Anordnung von Maßnahmen unterlaufen werden kann, ist ein Missstand und muss gelöst werden“, so der Referent (Grüne).
Und wenn man ansonsten, etwa als Heimbewohner oder als Angehöriger, von einem Missstand erfährt? Der Rat der Fachleute ist einmütig: „Bei einmaligen Auffälligkeiten, Vorkommnissen oder Unklarheiten ist immer die Heimleitung der erste Ansprechpartner. Bei fortgesetzten oder akuten gesundheitsbedrohlichen Problemen sollte die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE) informiert werden.“
Eine Meldung bei der ARGE ist Voraussetzung für die Beauftragung einer Anlassprüfung durch den MD Bayern. „Gerne nehmen wir“, so Dr. Marianna Hanke-Ebersoll, „auch als Medizinischer Dienst Bayern im Team ‚Beschwerde- und Fachanfragenmanagement‘ die Anliegen auf und helfen bei der Weiterleitung zur ARGE, an die Stadt oder beraten zu weiteren Schritten.“
• Team Beschwerde- und Fachanfragenmanagement, Telefon: (089) 159060-2000, E-Mail: externe-qs-pflege@md-bayern.de.

 

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