Er habe nichts gegen Konkurrenz, er akzeptiere die Ablehnung der Stadt Augsburg und er bleibe somit dem Herbstplärrer 2025 fern. 15, je nach Zählweise gar 17 Jahre lang habe er, Schausteller Michael Burghard aus Dortmund, als Stammbeschicker mit seinem Riesenrad „Roue Parisienne“ auf dem Augsburger Plärrer gestanden. Diesmal kam er nicht zum Zuge. Nun klagt er vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Augsburg wegen seiner Nichtberücksichtigung.

In einem Telefonat mit unserer Redaktion hatte Burghard darauf hingewiesen, dass die Platzvergabe allein durch die Stadt erfolge, dass er aber die Hintergründe für seine Nicht-Bestellung in Unternehmungen des Schwäbischen Schaustellerverbandes vermute. Nunmehr legt Burghard Wert auf die Feststellung, dass er den Schwäbischen Schaustellerverband, dem er selbst angehöre, in keinster Weise für die (Nicht-)Vergabe verantwortlich gemacht habe. Damit sieht er sich im Einklang mit Bruno Noli vom Schaustellerverband, der selbiges betont.

Marktamt vergibt Punkte

Laut Noli habe der Schaustellerverband keinen Einfluss auf die Platzvergabe auf dem Plärrer. Diese erfolge allein durch das Marktamt der Stadt Augsburg, welches sich wiederum an einem Punkte-Katalog orientiere, anhand dessen die Bewerber bewertet und ausgewählt würden. Der geäußerte Verdacht, der Schaustellerverband habe auf die Stadt Einfluss genommen bezüglich der Platzvergabe, nennt Noli „Blödsinn“ und „eine Frechheit“, was lediglich dazu führe, den guten Ruf des Verbandes zu schädigen.

Noli möchte auch nicht darüber spekulieren, ob, wie zu hören gewesen sei, technische Probleme beim Riesenrad von Burghard zur Entscheidung der Stadt Augsburg beigetragen hätten – Stichwort „herabgefallene Gondel-Teile“ und „Unstimmigkeiten im Baubuch der Anlage.“

Für die Beschädigung der Gondel war ein Sturm ursächlich und kein technischer Defekt

„Das Thema ist alt“, erklärt dazu Anwalt Bernhard Hannemann, der Riesenradunternehmer Burghard rechtlich vertritt. Vor Jahren habe es nach Beendigung des Volksfests einen Sturm in Augsburg gegeben. Dabei sei ein Ast von einem Baum in der Badstraße gegen das Riesenrad gekracht. Das Riesenrad sei an einer Gondel beschädigt worden. Die Verkleidung der Gondel sei auch auf benachbarte Ausstellerhütten gefallen, verletzt wurde damals niemand. Der Schaden sei von der Versicherung ausgeglichen worden. „Ursächlich war also kein Defekt am Riesenrad, sondern der Sturm“, so der Rechtsanwalt. Höchst vorsorglich habe anschließend der TÜV auf Antrag von Herrn Burkhard das Rad noch mal untersucht und sei zum Ergebnis gekommen, dass es fehlerfrei läuft. Die Schausteller hätten damals sehr großzügig gegenüber der Versicherung abgerechnet, „aber dennoch wird weiterhin das Gerücht verbreitet, dass es einen technischen Defekt gegeben habe. Das ist aber schlichtweg unzutreffend“, so Hannemann.

Neueren Datums ist eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage seines Mandanten vor dem Augsburger Verwaltungsgericht. Darin wendet sich der Riesenrad-Betreiber gegen seine Nicht-Zulassung auf dem Herbstplärrer 2025 durch das Marktamt. Nach Darstellung von Rechtsanwalt Hannemann beruhe die Bevorzugung eines Konkurrenzbetriebs von Burghard offensichtlich auf einer fehlerhaften Grundlage. Schon seit Jahren habe das Roue Parisienne beispielsweise eine rollstuhlgerechte Gondel, einen Behindertenzugang und spezielle Preise für Behinderte. Vor Gericht möchte Hannemann für seinen Mandanten Klarheit über die Punktevergabe bei der Plärrer-Bewertung seitens des Marktamtes erhalten. Möglicherweise, so der Rechtsanwalt, ergeben sich in der Folge Schadensersatzansprüche für Burghard gegenüber der Stadt Augsburg.

Frage nach behördlichem Wissen

Hannemann erklärte unserer Zeitung gegenüber, dass er geklärt haben möchte, ob alle wesentlichen Aspekte bei der Platzvergabe für das Riesenrad berücksichtigt worden seien. Er und Burghard sind nämlich der Meinung, die Stadt habe eben dies nicht getan, indem sie Burghard zu wenig Punkte gegeben und einen Mitbewerber bevorzugt habe. Möglicher Grund: Die Stadt habe nur bepunktet, was Burghard in seiner Bewerbung zum Herbstplärrer 2025 geschrieben habe. Sie habe aber nicht bewertet, was dort nicht gestanden habe. Die Stadt habe somit nicht auf ihr „behördliches Wissen“ zurückgegriffen, welches sie als Behörde haben müsse.

Beim nächsten Plärrer möchte Schausteller Burghard mit seinem Riesenrad indes gerne wieder in Augsburg stehen. Mit dem Publikumszuspruch auf dem Augsburger Volksfest sei er immer sehr zufrieden gewesen, weswegen er sich mit „Roue Parisienne“ wieder bewerbe.

Schaustellerverbands-Sprecher Bruno Noli betont auf Nachfrage, dass der Verband für den Ausschluss von Verbands-Mitglied Burghard aus gleich zwei Veranstaltungen zum Plärrer-Auftakt nicht verantwortlich sei. Wie berichtet, war der Dortmunder weder zum Beschickertreffen vor dem Plärrerstart noch zum VIP-Treffen der Stadt zum Fassanstich am Eröffnungs-Freitag eingelassen worden. Darüber wurde er mit einer in Teilen wohl gefälschten Berichterstattung konfrontiert, auch hier ist Rechtsanwalt Hannemann tätig geworden.

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