Es ist ein unverhofftes Happy-End eines zehn Jahre lang anhaltenden Nachbarschaftsstreits. Nicht etwa aber zwischen zwei Hausbesitzern, die über Grenzsteinsetzung oder Ähnliches diskutieren. Es ist ein Konflikt zwischen dem Grundstücksbesitzer Robert Wohlhüter aus Inningen und einem Augsburger Biber. Ein jahrelanges Hin und Her hat Wohlhüter hinter sich. Der Biber kommt auf sein Grundstück, gräbt Löcher, klaut Teichfolien und zerstört mühselig angepflanzte Büsche. Wohlhüter steht in einem plötzlich leeren Gartenteich und buddelt sein einsturzgefährdetes Grundstück wieder zu. Aber dank Anwalt Bernhard Hannemann und der Mithilfe des Augsburg Journals ist damit jetzt Schluss, der Inninger bekommt Hilfe vom Staat.
„Das Ganze kam sehr überraschend“, sagt Hannemann. „Das Ganze“ – damit ist eine Übernahme der Kosten gemeint, die für eine Uferbefestigung aus speziellen Holzpalisaden entstehen. Denn nur diese hält den hartnäckigen Biber dauerhaft davon ab, in Wohlhüters Garten zu spazieren. Der Preis für diese Befestigung liegt bei 17.000 bis 20.000 Euro. Nicht gerade billig. Hilfe bei der Deckung dieser Kosten schien bis vor Kurzem ausgeschlossen. Ein Härtefallfonds ist zwar vorhanden, wird bisher aber ausschließlich für gewerbliche Grundstücke genutzt. Privatpersonen mussten aus eigener Tasche zahlen.
Übernahme von Kosten bis zu 20.000 Euro
Bis Hannemann die Sache in die Hand nahm. Die Schäden, die das Tier anrichtet, mindern nämlich nicht nur den Wert des Eigenheims, sie sind auch noch gefährlich. Mehr als einmal sei Wohlhüter bereits in seinem eigenen Garten in ein unterirdisch gegrabenes Loch eingebrochen. Um dem Gartenbesitzer zu helfen, wandte sich Hannemann an offizielle Stellen. „Ich habe unter anderem den AJ-REPORTER Artikel bei Fabian Mehring (Landtagsabgeordneter Freie Wähler) vorgelegt“, erzählt Hannemann. Nun sei Mehring persönlich bei Hannemann zu Besuch gewesen, mit dabei: ein gelber Umschlag. Dort drin das lang ersehnte Schreiben – die Kosten für Wohlhüters Uferbefestigung werden übernommen. „Da haben Sie auch einen Teil dazu beigetragen“, so Hannemann im Gespräch mit dem Augsburg Journal.
Zwar handelt es sich vorerst um eine Einzelfallentscheidung, für die kommende Legislaturperiode seien aber generelle Erneuerungen an der Regelung vorgesehen. „Extreme Problem-Fälle mit Bibern, wie der von meinem Mandanten, können in Zukunft auf Abhilfe durch einen Härtefallfonds hoffen“, weiß Hannemann. Kleinigkeiten wie ein paar zerdrückte Pflanzen im Vorgarten sind da aber nicht inbegriffen, fügt er noch hinzu.
Aussicht auf neue Regelungen
Es ist eine gute Lösung für beide Seiten. Sowohl tierisch, als auch menschlich.
Denn einen Biber umzusiedeln oder gar zum Abschuss frei zu geben sei schon alleine gesetzlich verboten. Zwar können theoretisch einzelne Tiere entnommen werden, das aber auch nur, wenn ein akuter Biber-Überschuss besteht. In Bayern drohen bis zu 50.000 Euro Strafe, sollte ein Biber getötet, verletzt oder auch nur verscheucht werden. Alleine das Stören einer Brutstätte wird bestraft. „Es steht aber überhaupt nicht im Interesse des Mandanten, dem Tier zu schaden, er ist sehr naturverbunden, es geht wirklich nur um effektiven Schutz des Grundstücks“, sagt Hannemann.