17.1 C
Augsburg
Donnerstag, 21. August 2025

„Dubai-Beamter“ muss für vier Jahre hinter schwedische Gardinen

Must read

Vier Jahre ins Gefängnis muss der als „Dubai-Beamter“ bekanntgewordene ehemalige Oberregierungsrat Daniel B., der elf Geschädigte um gut eine Million Euro an Anlagegeldern gebracht hat. Dieses Urteil sprach jetzt die Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Cornelia Seidl aus. Zudem muss der Jurist 955.000 Euro Wertersatz leisten – weil zwei Angeklagte eine Teilrückzahlung erhalten hatten – und er muss die Verfahrenskosten tragen.

Vorangegangen waren vier Verhandlungstage, in denen der 36-jährige ehemalige Berater von Ministerpräsident Markus Söder die ihm vorgeworfenen Taten gestanden hatte. Offensichtlich um den luxuriösen Lebenswandel seiner Ehefrau finanzieren zu können, hatte B. quasi eine nebenberufliche Tätigkeit als Investmentberater begonnen. Dabei hatte er vor allem Freunde und Bekannte dazu gebracht, ihm teils hohe Summen zwischen 10.000 Euro und 550.000 Euro zu überlassen. Dieses Geld, eingezahlt bei einer „Briefkastenfirma“ (Richterin Seidl) sollte eigentlich kurzfristig in Kryptowährung angelegt werden und gute Rendite bringen, so die grobe Geschäftsidee.

Mit einem modernen Alchemisten, der Blei in Gold verwandelt, verglich die vorsitzende Richterin die Geschäftsidee des gebürtigen Krumbachers, der seine Taten in den Jahren 2021 bis 2024 vorwiegend aus Augsburg begangen hatte. Selbst wenn die „gierigen Anleger“ ihm ihr Geld gleichsam „mit der Schubkarre hinterhergefahren hätten“, so die Richterin, so bleibe es doch Betrug, was der 36-jährige getan habe. Die insgesamt elf Einzeltaten bewertet das Gericht mit Sanktionen zwischen vier Monaten und drei Jahren Freiheitsstrafe, je nach Höhe des Schadensumfangs. Schließlich wurde eine Gesamtstrafe von vier Jahren gebildet.

Kooperation von Daniel B. und Geständnis wirkt sich positiv aus

Staatsanwalt Andreas Breitschaft war in seinem Plädoyer zu einer Strafforderung nach einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gekommen. Zu Lasten des Angeklagten hatte der Anklagevertreter vor allem die hohe Schadenssumme sowie die hohe kriminelle Energie beim Angeklagten kritisiert. Positiv „auf dem Zettel“ hatte Breitschaft das vollumfängliche Geständnis, das von Anfang an kooperative Verhalten B.s schon während der Ermittlungen und eine von Geschädigtenseite gestreute mediale Vorverurteilung des Angeklagten. Nicht zuletzt sei die offensichtliche Rolle der Ehefrau B.s zu berücksichtigen, die ihn als ihren „persönlichen Goldesel“ ausgenutzt habe, seit seiner Verhaftung aber meide. Einen Täter-Opfer-Ausgleich habe es mangels Masse nicht geben können, anzuerkennen sei aber die Entschuldigung des Angeklagten gegenüber seinen Gläubigern und das Versprechen zur Schadenswiedergutmachung.

Verteidiger Moritz Hausmann, freute sich, der Analyse des Staatsanwalts in vielen Belangen beipflichten zu können. Sein Augenmerk richtete der Verteidiger auf den Umstand, dass es die Anleger zumeist selbst waren, die sich an B. gewandt hatten, um bei ihm anlegen zu können. Es sei in die Person Daniel B. investiert worden anstatt in die hinter ihm stehende Anlage-Idee. B. habe nicht mit seiner Beamtentätigkeit geworben. Eine hohe kriminelle Idee sei nicht zu erkennen, denn B. habe mit allen Anlegern im Vorfeld Gespräche über die Anlage geführt und er habe diesen Verträge vorgelegt, auf denen ein möglicher Totalverlust verzeichnet war. Seitens der elf Geschädigten im Zeugenstand verwies Hausmann auf einen teils deutlichen Belastungseifer gegenüber dem ehemaligen Freund und Bekannten. Stellenweise seien Unwahrheiten über den Mandanten verbreitet worden, um ihn und seine Ehefrau zu diskreditieren.

Daniel B. soll schnell „an die Arbeit“ um Schadensersatz zu leisten

Nach Worten Hausmanns sei eine hohe Haftstrafe nicht angezeigt, viel mehr sei es sinnvoll, den Mandanten möglichst schnell wieder „an die Arbeit“ zu lassen, damit er den von seinen Geschädigten erwartete Schadensersatz leisten könne. Hausmann sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, ebenso wie Pflichtverteidigerin Mira Bode. Sie erkannte durchaus eine Form von Täter-Opfer-Ausgleich, selbst wenn dieser unmittelbar nicht habe stattfinden können. Der Mandant habe ja in Untersuchungshaft gesessen und es sei kein Geld mehr da war. B. habe aber großzügig und ohne Streitigkeiten alle genannten Schadenshöhen anerkannt. Bode zitierte eine Geschädigte, die sich noch im Zeugenstand dafür ausgesprochen hatte, den Angeklagten nicht zu lange einzusperren, schließlich wolle sie von ihm ihr Geld zurückbekommen.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Felix Segmiller hatte zuvor keine verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten erkennen können. Zwar seien beim 36-Jährigen „dissoziale Charakterzüge“ zu erkennen, nicht aber eine ins Gewicht fallende Persönlichkeitsstörung. Auch einen Hang zum Alkohol, der zu einer Form der Schuldunfähigkeit führen könnte, erkannte der Mediziner nicht. Selbst wenn B. zeitweise eine bis zwei Flaschen Wein täglich getrunken habe, sei dennoch ohne negative Erscheinungen seiner Arbeit nachgegangen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der seit Februar in Gablingen in Untersuchungshaft sitzt, blieb in Vollzug.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es das wird, verliert B. seinen Beamten-Status (automatisch bei mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe). Gefasst erwartete Daniel B (rechts, neben ihm seinen Verteidiger Moritz Hausmann und Mira Bode) den Urteilsspruch des Gerichts, gefasst nahm er die Vier-Jahres-Freiheitsstrafe entgegen.

Lesen Sie auch: „Dubai-Beamter“ Daniel B. zeigt sich beim Prozessauftakt geständig und reumütig

KEINE AUSGABE MEHR VERPASSEN

Erfahren Sie als Erster, wenn unser neues Magazin veröffentlicht wird – exklusiv vor allen Anderen!

- Advertisement -spot_img

More articles

- Advertisement -spot_img

Latest article