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Donnerstag, 07. August 2025

Protz-Beamter: Prozess startet

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Luxuriöse Hotels, teures Essen, glamouröse Partys: Mehrfach präsentierte das Ehepaar aus Augsburg im Internet sein Luxusleben – und das, obwohl beide keine Königskinder sind, sondern Beamte. Sie (39) Abteilungsleiterin in einem Landratsamt in der Region (im Sabbatjahr), er (36, vorläufig suspendiert) Oberregierungsrat im Bauministerium. Bald war der Verdacht in der Welt, dass die beiden sich durch undurchsichtige Geschäfte bereichert haben könnten – und der Verdacht erhärtete sich – zumindest in einem Fall. Mehrere Geschädigte wandten sich an die Polizei, nahmen sich einen Anwalt, klagten. So eindeutig waren die Erkenntnisse der Polizeiermittler, dass Daniel B. im Februar in Gablingen in Untersuchungshaft landete. Die Ermittlungen führten auch dazu, dass seine Ehefrau Dana E.-B. nicht weiter verdächtigt wurde, an Anlegerbetrügereien beteiligt gewesen zu sein. Jetzt beginnt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts der Prozess wegen Betrugs in elf Fällen gegen Daniel B., der zunächst auf vier Verhandlungstage angesetzt ist.

Mit beteiligt an dem Verfahren ist Rechtsanwältin Mira Bode. Sie ist eine von zwei Vertretern des Angeklagten. Moritz Hausmann fungiert als sogenannter Wahlverteidiger, ein Anwalt, den der Angeklagte sich selbst gewählt hat und den er erst einmal selbst bezahlen muss. Mira Bode, Juniorin der gemeinsam mit ihrem Vater betriebenen Augsburger Anwaltskanzlei Bode.Bode, wurde vom Gericht zur Pflichtverteidigerin bestimmt. Beispielsweise, um ein Verfahren zu sichern, wenn Angeklagter und Wahlverteidiger sich im Laufe des Prozesses uneinig werden sollten.

Anwältin von Daniel B. erwartet Geständnis

Über eine genaue Verteidigungsstrategie kann und möchte Bode nicht sprechen. So viel: Der Mandant werde wohl die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vorwürfe gestehen. Ein Geständnis wirkt sich oft strafmildernd aus. Vermutlich werde der Angeklagte sich auch zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft persönlich äußern.

Ein Blick auf die Umstände lässt auf eine mögliche Strafe schließen. Wird jemand als Angeklagter vor eine Kammer des Landgerichts zitiert, kann von einer Strafforderung von vier Jahren Plus ausgegangen werden.

Weniger hilfreich für Spekulationen über ein Strafmaß ist laut Bode der letztendlich vor Gericht festgestellte Schadensumfang. Laut Anklage soll es sich im vorliegenden Verfahren um knapp eine Million Euro handeln, die der Angeklagte gutgläubigen Anlegern „aus der Tasche gezogen hat.“ Eine konkrete Liste, ähnlich der Straßenverkehrsordnung, die die Strafe nach der Höhe des (Geschwindigkeits)verstoßes beinhaltet, gebe es nicht. Umso wichtiger könne es werden, vor Gericht Pluspunkte zu sammeln. Indem man ein Geständnis ablegt. Erfahrungsgemäß können auch Kleinigkeiten wie Entschuldigungen und glaubhafte Reue, freilich auch Nachweise über Schadenswiedergutmachung, ein Gericht beim Urteilsspruch milde stimmen.

Keine Reue gegenüber Geschädigten

Bei den Geschädigten hat der Angeklagte nach Worten von Rechtsanwalt Michael Weiss nicht gepunktet. Weiss (Weiss Wunderle Rechtsanwälte) vertritt schon längere Zeit mehrere Geschädigte, ist selbst aber nicht in das Gerichtsverfahren involviert. Nach seinen Worten wäre es bei den Geschädigten zweifellos gut angekommen, wenn sich der Angeklagte schriftlich persönlich entschuldigt hätte. Wenig hilfreich erachtet Weiss die Unternehmung des Angeklagten bezüglich einer Schlichtung. Mehrere der Geschädigten hätten längst Gerichtstitel gegen den Angeklagten in der Tasche, dass sie ihr Geld zurückbekommen sollen. Allein, woher sollte dieses Geld stammen? Üblicherweise wird bei Betrugsverfahren – auch bei Diebstahl, Raub, Erpressung, im Falle eines Schuldspruchs Wertersatz gefordert gemäß der Devise „Verbrechen darf sich nicht lohnen.“ Bereits am ersten, auch an den nächsten Verhandlungstagen, sollen vom Gericht Zeugen angehört werden. Dabei dürfte es sich auf der einen Seite um Geschädigte des Anlagebetrugs handeln, auf der anderen Seite um Polizeibeamte, die mit den Ermittlungen betreut waren.

Von Interesse dürfte das Verhalten von Dana E.-B. sein. Anfänglich wurde davon ausgegangen, dass sie mindestens Mitwisserin, eventuell auch Mittäterin gewesen sei. Im Laufe der Ermittlungen haben sich aber offensichtlich keine gravierenden Verdachtsmomente ergeben, sodass das Verfahren gegen sie eingestellt worden war. Als Partnerin von Daniel B. habe sie, so Mira Bode, jedenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ende August könnte das Urteil gesprochen werden.

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