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Das Handy als Waffe

Kampagne für Jugendliche Strafrechtliche Gefahren im Netz

Es geht oft ganz schnell: Ein vermeintlich lustiges Video, das in der Klassengruppe geteilt wird, oder eine Beleidigung, die im Netz leichter über die Lippen geht als persönlich – das sehen die meisten Kinder und Jugendlichen überhaupt nicht als Problem. Doch dem ist nicht so – es drohen durchaus Konsequenzen.
In der Präventions-Kampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“, von Bayerns Justizministerium ins Leben gerufen, wird versucht, auf Gefahren und strafrechtliche Folgen bei der Handy-Nutzung aufmerksam zu machen. Im Strafjustizzentrum Augsburg wurde die Info-Aktion von Justizminister Georg Eisenreich und Richterin Rose Oelbermann vorgestellt – und auch gleich die Zielgruppe einbezogen. Gekommen waren nämlich auch Schülerinnen und Schüler im Alter um die 15.
Die Kampagne erfolgt in Zusammenarbeit mit dem deutschlandweit bekannten Influencer Falco Punch. Mit dessen Hilfe wurde ein Werbevideo und eine Website erstellt. Durch Falcos Bekanntheit soll er Nähe zu der jungen Zielgruppe schaffen.
„Wir wollen Schülerinnen und Schüler vor Verfahren schützen, aber auch davor, selbst Opfer zu werden. Denn wo es einen Täter gibt, ist auch immer ein Opfer.“, so Rose Oelbermann. Im Berufsalltag sieht die Jugendrichterin regelmäßig Fälle von Kriminalität im Netz. Und oft sind sich die „Täter“ ihrer Schuld gar nicht bewusst.
Strafbar – auf dieses Wort weist die Richterin immer wieder hin. Denn viele Dinge im Internet, die von Kindern und Jugendlichen als harmlos empfunden werden, sind eben genau das nicht.
Oelbermann nennt das Beispiel Kinderpornografie. 2020 wurden allein in Bayern 101 Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren wegen Besitzes oder Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten verurteilt. Schon allein der Besitz eines Videos oder Fotos, auf dem eine minderjährige Person während, oder im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen gezeigt wird, ist strafbar. Selbst wenn der Content von einer anderen Person in einen Gruppenchat gestellt wurde, in dem man zufällig Mitglied ist – wenn der Empfänger das Foto oder Video nicht unmittelbar löscht, ist er strafbar.
„Euch muss bewusst sein, dass die Kinder in diesen Videos missbraucht wurden. Und mit jedem Teilen werden sie weiter missbraucht“, verdeutlicht die Richterin nochmals die Ernsthaftigkeit.
Auch auf illegale Zeichen und Witze macht Oelbermann aufmerksam. Als Beispiel nennt sie einen Vorfall, bei dem ein Schüler Hakenkreuze im Gruppenchat der Klasse teilte. Eine Lehrerin bemerkte dies. Die Folge: Es wurde gegen die ganze Klasse strafrechtlich vorgegangen, denn die Inhalte waren auf jedem Endgerät zu finden.
Was also können Schüler*innen tun, um sich nicht im Netz strafbar zu machen? Am Besten wäre es, wenn sich die Kinder an eine Vertrauensperson wenden. Sei es der oder die Lehrer*in, die Eltern, oder sogar die Polizei. Danach sollte der Inhalt sofort vom Handy gelöscht werden. Als Hilfe schlägt die Kampagne folgende Kontrollfragen für Jugendliche vor: „Würde ich wollen, dass mir so etwas geschieht?“ und „Würde ich mich in der analogen Welt auch so verhalten?“ „Wenn diese Fragen nicht bejaht werden“, so die Jugendstrafrichterin „dann solltet ihr den Content nicht posten.“
Zum Ende der Veranstaltung haben die Schüler*innen noch die Gelegenheit, Fragen an Rose Oelbermann und Minister Eisenreich zu stellen. Abschließend stellt die Jugendrichterin klar: „Im Erwachsenen-Strafrecht geht es um Strafe, im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung.“
Eisenreich schließt sich dem an: „Es ist nicht in unserem Interesse, dass Kinder und Jugendliche im Gefängnis landen, wir wollen, dass ihr ein gutes Leben nach euren Wünschen führt.“

 

 

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