Bei der Entscheidung, ob man seinen bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag fortführt oder wechselt, sollte man grundsätzlich zwei Fragen stellen: Stimmt der Preis? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld? Ein Marktüberblick ist dafür unerlässlich. Viele Autobesitzerinnen und -besitzer nutzen ein Vergleichsportal. Verbrauchermedien raten sogar, zwei Portale zu kontaktieren. Doch selbst damit bekommt man keinen vollständigen Marktüberblick. Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und was die Leistungen betrifft, handelt es sich oft um abgespeckte Angebote.

Die HUK-COBURG, mit über 13 Millionen versicherten Fahrzeugen Deutschlands größter Kfz-Versicherer, lässt sich auf keinem Portal mehr listen. Zur Abrundung der Suche empfehlen Verbrauchermedien, direkt auf der Website einer Kfz-Versicherung zu suchen. Der günstige Preis allein sollte, wie die HUK-COBURG mitteilt, kein Entscheidungskriterium sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte in der Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person) je Schadenfall stehen. Empfehlenswert ist auch eine Mallorca-Police, die bei einer Fahrt mit einem gemieteten Pkw im Ausland schützt. Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert sind auch Folgeschäden von Tierbiss. Ein spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Werts. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten zwei bzw. drei Jahren.

Volle Leistung und trotzdem sparen mit der HUK

Beitragsersparnis durch Telematik: Mit dieser Technologie wird sicheres und vorausschauendes Fahren belohnt. Bis zu 30 Prozent können Autofahrer bei der HUK-COBURG damit pro Jahr in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung bei entsprechender Fahrweise sparen. Sparpotential bieten in der Kasko-Versicherung auch Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich entscheidet, im Kasko-Schadenfall sein Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann beim Kasko-Beitrag von Nachlässen profitieren. Bei der HUK-COBURG sind es 20 Prozent.

Mit Nachlässen auf die Jahresprämie können auch die Besitzer reiner E-Autos rechnen: Fünf Prozent auf den Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Beitrag sind es zum Beispiel bei der HUK-COBURG. E-Autofahrer und Hybridfahrer sollten zudem die Absicherung des Akkus im Blick haben. Im Reparaturfall sollte die Kasko- Versicherung den Akku ohne altersbedingte Abzüge ersetzen.

Versicherungswechsel

In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer. Bevor man kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.

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