Start News Neuer THC-Grenzwert: Was fortan für Cannabis am Steuer gelten soll

Neuer THC-Grenzwert: Was fortan für Cannabis am Steuer gelten soll

Bekifft Autofahren: Das wird weiter verboten bleiben, dennoch soll ein neuer THC-Grenzwert eingeführt werden. Symbolbild

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Volljährige dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und in ihrer Wohnung bis zu drei Pflanzen anbauen. Trotz dieser Lockerungen bleibt der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr streng reguliert. Der Bundestag hat im Juni einen neuen THC-Grenzwert beschlossen, der die bisherigen Regelungen anpasst.

Ab Juli 2024 soll für das Fahren unter Cannabiseinfluss ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gelten. Dieser Wert entspricht einem Alkoholwert von 0,2 Promille und folgt der Empfehlung einer interdisziplinären Expertengruppe. Ziel ist es, eine unverhältnismäßige Sanktionierung von Cannabiskonsumenten zu vermeiden und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml. Zusätzlich bleibt der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol strikt verboten. Wer unter Cannabiseinfluss mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Die Kombination der beiden Substanzen wird mit mindestens 1000 Euro Bußgeld geahndet und kann im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro kosten. Seit Jahren wird in der Fachwelt über die Angemessenheit der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr diskutiert. Viele Experten halten den bisherigen Grenzwert von 1,0 ng/ml für zu niedrig und argumentieren, dass dieser lediglich den Konsum nachweist, jedoch keine Rückschlüsse auf die Verkehrstüchtigkeit zulässt. Die neue Regelung soll dieser Kritik Rechnung tragen.

Neuer THC-Grenzwert: 3,5 Nanogramm pro Milliliter

Der ADAC hingegen warnt weiterhin vor den Gefahren des Fahrens unter Cannabiseinfluss. Obwohl der neue Grenzwert die Grenzen des Vertretbaren ausreizt, betont der Automobilclub, dass Personen, die Cannabis konsumiert haben, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt Konzentration und Reaktionsfähigkeit, was zu schweren Unfällen führen kann.
Laut einer ADAC-Mitglieder-Umfrage hält die Mehrheit Cannabiskonsum und Autofahren für unvereinbar – zu gefährlich und unkalkulierbar. Knapp ein Viertel der Mitglieder, das ist ein weiteres Ergebnis der Umfrage, hat bereits einmal Cannabis konsumiert oder kann sich vorstellen, es zu probieren.

Bayern fährt im Vergleich zum Rest Deutschlands eine restriktivere Politik. So ist hier das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks.

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