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Donnerstag, 12. Juni 2025

Fälschung: Schummel-Mahnung vom Steueramt

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Das Märchen vom falschen Polizisten – kennen Sie. Und die Geschichte mit der Kaution für die Autounfall-Enkelin – glauben Sie nicht. Und ein fragwürdiges Jobangebot aus dem Internet würden Sie nie akzeptieren. Aber jetzt das: Ein Brief vom „Bundeszentralamt für Steuern“ flattert ins Haus, inklusive einer Rechnung über 350 Euro, zahlbar innerhalb von zwei Tagen(!). Vorsicht – warnt jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Auch hinter solchen Schreiben, die dieser Tage mengenweise auftauchen, stecken höchstwahrscheinlich Betrüger.

Zurzeit erhalten viele Menschen Briefpost, deren Absender vorgibt, das Bundeszentralamt für Steuern zu sein. Doch Vorsicht, diese Schreiben sind gefälscht, so Tobias Gerauer, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. („Lohi“). Darin wird zu einer Zahlung von angeblichen Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 aufgefordert. Doch steckten hinter diesen Briefen fiese Betrüger.

Kriminelle lassen sich ständig neue Maschen einfallen, um Menschen, Verbraucher, Steuerpflichtige zu täuschen und um ihr Geld zu bringen, so der Verein. Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat solche betrügerischen Briefe gesichtet und erklärt, wie man den Betrug erkennen kann.

Die Post von den Steuerbehörden sehe auf den ersten Blick täuschend echt aus. Bei genauerer Betrachtung fielen jedoch einige Ungereimtheiten auf. Entscheidende Angaben seien falsch oder fehlten. „In unserem Fall handelt es sich um ein zweiseitiges Schreiben. Es fällt auf, dass Seite eins mit Februar datiert ist, Seite zwei aber mit Mai“, so Gerauer. Auf der ersten Seite werde behauptet, das Finanzamt habe das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt, diesen Fall zu übernehmen. Weiterhin werde vorgetäuscht, die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei zu spät eingegangen. Aufgrund dieser falschen Tatsachen setze der Absender, eine kriminelle Organisation, einen Verspätungszuschlag fest und berufe sich dabei auf die Steuergesetzgebung.

Lohnsteuerhilfe: „Pfändung ist völliger Quatsch“

Die zweite Seite soll eine Rechnung darstellen. Die Leserin, der Leser werden aufgefordert, 350,11 Euro auf ein Konto zu überweisen. Auf der vermeintlichen Rechnung ist ein QR-Code zu finden, der vermutlich auf eine betrügerische Website von Cyberkriminellen führt. Zudem wird starker Druck aufgebaut. Der Empfänger hat nur zwei Tage Zeit, die Überweisung zu tätigen. Sollte keine Zahlung erfolgen, würden den Adressaten weitere finanzielle Strafen drohen. Sogar von Pfändung ist die Rede.

„Das ist natürlich völliger Quatsch“, erklärt Tobias Gerauer. „Das Finanzamt würde eine Zahlung niemals innerhalb von zwei Tagen einfordern, sondern einen Monat gewähren.“ Auch mit einer Pfändung würden echte Finanzämter nicht vorschnell drohen. Stattdessen wäre eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung im Brief enthalten.

So erkennt man laut Lohi-Experte die Fälschungen: Der Adressat wird in der Anrede nicht namentlich angesprochen. Das Schreiben beginne mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“. Solch allgemeine Anreden seien oft schon ein Hinweis auf Fälschungen. Das Finanzamt kenne den Namen und die Steuer-ID des Empfängers und verwende diese in seiner Kommunikation.

Bei der derzeit kursierenden Fälschung fehle die Steuer-ID des Empfängers. Andere Betrüger nutzten eine falsche ID auf ihren Briefen. „Gleichen Sie daher die Steuernummer mit ihrer eigenen ID-Kennziffer auf Richtigkeit hin ab“, so Gerauer.

Weiterhin sei ausnahmslos das örtliche Finanzamt für die Steuererklärung zuständig. Bei entsprechenden Aufforderungen wäre der korrekte Absender das regionale Finanzamt und nicht das Bundeszentralamt für Steuern, das andere Aufgaben habe. Somit werde das schwarz-rot-goldene Logo missbräuchlich verwendet.

Echt vs. Fälschung: Das sind die Unterschiede

Auch die Nummer des Aktenzeichens sei erfunden. Bei der abgebildeten Fälschung ist sie rechts oben statt in der Betreffzeile platziert. Auch das Absenderfeld und die Fußzeile von Seite 1 und 2 unterschieden sich. Normalerweise sind Briefbögen in Unternehmen standardisiert.
Bei den Kontoangaben falle auf, dass es sich nicht um deutsche Kontoverbindung handelt. Die IBAN deutscher Konten beginne immer mit der Buchstabenkombination „DE“. Auf dem Betrugsschreiben beginnt die Kontoverbindung indes mit „ES“, für Spanien.

„Keine deutsche Behörde unterhält Konten in Spanien für derartige Zwecke“, erklärt Gerauer. Zahle jemand an die genannte Kontonummer, gehe das Geld somit nicht an eine Behörde, sondern an Kriminelle. Diese beabsichtigten durch eine Überweisung ins Ausland, dass Bürger im Falle eines Falles ihr Geld nicht wieder zurückbekommen. Der genannte Verwendungszweck sei ebenfalls dubios, da es sich weder um das Aktenzeichen noch um die Steuer-ID handelt.

Gerauer hat auch Rat, wie Betroffene der mutmaßlichen Betrugsmasche handeln sollten: „Adressaten gefälschter Post sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen und auf keinen Fall vorschnell Zahlungen vornehmen. Seien Sie umsichtig und vorsichtig! Sollte auch bei Ihnen ein solches oder ähnliches Schreiben auftauchen, prüfen Sie es unbedingt auf seine Echtheit. Dabei helfen die oben genannten Ansatzpunkte. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen, denn das Finanzamt lässt für eine Zahlung mehr Zeit.

Rufen Sie im Zweifelsfall bei ihrem zuständigen Finanzbeamten an und fragen Sie dort nach der Richtigkeit des Sachverhalts nach.

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