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Sonntag, 06. Oktober 2024

Augsburg macht auf!

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Lockerungen: Corona-Zahlen machen Erleichterungen ab heute wahrscheinlich

Auch wenn das Wetter noch nicht so ganz mitspielt, nach dem kältesten April des Jahrhunderts gibt es nun zwar keinen Sonnenschein, aber zumindest einen Hoffnungsschimmer. Nach monatelangem Dauerlockdown meldete die Stadt am  Samstag einen Inzidenzwert von 89,7 (RKI). Damit liegt die alles entscheidende Corona-Kennzahl den vierten Tag in Folge unter der magischen Grenze von 100.
Sonne und strahlende Gesichter gab es bereits gestern in den Biergärten des Landkreises, denn hier sind die Zahlen seit längerem unter die besagte Grenze gefallen. Für die City gilt, sollte es über die Pfingstfeiertage keine Überraschungen geben, treten ab heute, 25. Mai, die in der Bayerischen Infektions-Schutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft. Dazu zählt zum Beispiel das sogenannte Click & Meet im Handel. Sprich, Bürger dürfen wieder nach Herzenslust shoppen, solange sie vorher online oder telefonisch einen Termin ausgemacht haben. Ein negativer Corona-Test ist dann nicht mehr von Nöten.
Auch die maximal erlaubte Anzahl bei privaten Treffen steigt wieder. Ab heute sind aller Voraussicht nach wieder zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen erlaubt. Zugehörige Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht eingerechnet.
Ab morgen, 26. Mai, könnten dann weitere Öffnungsschritte umgesetzt werden. Dazu zählt beispielsweise auch, dass die Außengastronomie in der Fuggerstadt wieder Gäste empfangen darf. Hier ist eine Terminbuchung und ein aktueller, negativer Test erforderlich.
Auch Zoo, Botanischer Garten, Museen und Ausstellungen dürfen nach vorheriger Termin-Buchung wieder besucht werden.
Weitere Lockerungen, die der Ministerrat Anfang der Woche beschlossen hat, gelten dann auch für Augsburg.
• Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen sind inbegriffen.
• Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro Quadratmeter, etc.). Ein Termin und ein negativer Test ist von Nöten.
• Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Es gelten Testpflicht, Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst.

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