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Dienstag, 16. April 2024

Stimmen in die Tonne

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Bundestagswahl Bürger äußern Skepsis

Heute ist Wahltag. Doch viele – an die 40 Prozent – haben ihre Stimme schon per Briefvotum abgegeben, Dabei kann man zum Beispiel Briefwahlunterlagen in eine nur mit zwei Kettchen gesicherte Blechtonne werfen.
Das war einer Leserin unserer Zeitung nicht ganz geheuer. Und so bat sie ihren Mann, die Unterlagen am nächsten Tag persönlich im Bürgeramt an der Blauen Kappe abzugeben. Aber selbst da bekam der Anrufer Zweifel.
Zweifel, die Augsburgs Wahlleiter Dieter Rossdeutscher nicht nachvollziehen kann. Die Blechtonne am Eingang des Bürgeramts nennt er „Sonderbriefkasten“. Ein Behältnis, das in dieser Form auch schon bei der Stichwahl zur Kommunalwahl verwendet worden war, wo man mit einem ähnlich großen Aufkommen an Briefwahl-Stimmzetteln gearbeitet habe.
Dieser Sonderbriefkasten sei ein Zusatzangebot zum Standard-Briefkasten des Hauses, bei dem allein man Überfüllung gefürchtet habe. Ein weiterer städtischer Briefkasten stehe am Rathausplatz. Bis heute (Sonntag) um 18 Uhr können noch Briefwahlunterlagen dort eingeworfen werden, die rechtzeitig danach geleert würden. Rossdeutscher stellt klar, dass der im Freien stehende Sonderbriefkasten kein dauerhaftes Depot für Wahlunterlagen sei. Wie die anderen Kästen würde auch dieser regelmäßig geleert, die Wahlunterlagen im Bürgeramt verwahrt – sogar unter Verschluss.
Erst am Wahlsonntag-Nachmittag würden sämtliche Briefwahlunterlagen in die Kongresshalle geschafft, wo sie dann geöffnet, überprüft und ausgezählt würden.
Dass es im Bürgeramt chaotisch zugegangen sei, wie es der Anrufer wahrzunehmen glaubte, will sich Rossdeutscher nicht vorstellen. Freilich sei in den letzten Tagen vor dem Wahlsonntag dort viel zu tun – aber es bewege sich im Rahmen. Mit den Unterlagen werde „hochsensibel“ umgegangen.
Bislang sei es in Augsburg seines Erinnerns, so Rossdeutscher, zu keinen Vorfällen gekommen, weshalb sich übergeordnete Wahlleiter mit der Gültigkeit einer Abstimmung hätten auseinandersetzen müssen. Das, so Rossdeutscher, sei der Weg, wenn es – beispielsweise durch einen Unfall – zum Verlust von bereits ausgefüllten Stimmzetteln komme.
Zunächst sei zu prüfen, ob ein Wahlanfechtungsgrund vorliege. Falls ja, müsste der zuständige Wahlleiter befragt werden, der gemäß der Vorschriften darüber zu befinden habe, ob die jeweilige Wahl ungültig sei. Ein bislang theoretisches Szenario. Rossdeutscher kann sich nicht erinnern, dass es in Augsburg oder Umgebung dazu jemals gekommen sei.
Übrigens: Kurz nach der Anfrage entschied Rossdeutscher, den angeketteten Sonderbriefkasten mit Verweis auf die regulären Kästen über Nacht hereinzuholen.

 

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