Eine brutale Tat, die bundesweit für Aufsehen sorgt
Hauptangeklagter wird zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Für die Hinterbliebenen des Todesopfers sowie dessen schwerst verletzten Freund mit Angehörigen fiel das Urteil zu milde aus, die Betroffenen sahen das anders. Viereinhalb Jahre schickte die Jugendkammer des Landgerichts einen 17-Jährigen ins Gefängnis. Er hatte am Nikolaustag 2019 einen 49-jährigen Feuerwehrmann mit der Faust derart gegen den Kopf geschlagen, dass das Opfer binnen weniger Minuten starb.
Die Ereignisse um diese Tat am
Kö hatten Augsburg bundesweit in die Schlagzeilen gerückt, die Medienpräsenz war so groß wie lange nicht mehr. Ebenso war es an den Tagen der Verhandlung: Selbst die Abendnachrichten der großen TV-Sender berichteten aktuell.
Der Haupttäter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er den Schlag gegen den Getöteten geführt hat und die fatalen Folgen insbesondere wegen der Wucht des Schlages hätte vorhersehen können und müssen. Ein Nothilferecht zugunsten eines seiner Begleiter hat die Kammer verneint. Mit der Begründung Nothilfeleistung hatte Anwalt Marco Müller – er hat nach dem Urteil Revision angekündigt – gefordert, die Anklage der Körperverletzung mit Todesfolge gänzlich fallenzulassen.
Der 17-Jährige hatte sich nach den Feststellungen der Kammer auch an der nachfolgenden Attacke auf den Begleiter des getöteten Feuerwehrmannes beteiligt. Die beiden anderen Täter wurden wegen gefährlicher Körperverletzung beim Begleiter des Feuerwehrmannes verurteilt – der eine (18, zur Tatzeit 17 Jahre) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei dem anderen (20, zur Tatzeit 19 Jahre) wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Bei beiden sah es die Kammer als erwiesen an, dass sie an der Attacke auf den Begleiter beteiligt waren. Der Mann hatte unter anderem schwere Verletzungen im Gesicht erlitten.
Bereits zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch klargestellt, dass es in dem Verfahren nur darum gehe, die Tat zu klären und nach Recht und Gesetz darüber zu urteilen. Das Gericht habe nicht die Aufgabe „vermeintlich bestehende Erwartungen der Gesellschaft zu erfüllen.“
Ebenfalls bereits am ersten Verhandlungstag gab Verteidiger Müller eine Erklärung seines Mandanten, des Hauptbeschuldigten, ab. Darin gestand dieser, den Schlag gegen die Schläfe des Opfers getan zu haben. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war, so hieß es im Prozess, das Verlangen einer Gruppe von sieben jungen Leuten nach einer Zigarette.
Während die als Beschuldigte und als Zeugen vernommenen jungen Leute bestritten, auf Krawall aus gewesen zu sein, zeigten die Aussagen der damaligen Begleiter des Opfers (die Ehefrau sowie ein befreundetes Paar) ein anderes Bild. Sie schilderten eine aggressive Stimmung.
Besonders nahe ging am zweiten Verhandlungstag die Aussage der Witwe des 49-Jährigen. Sie brach schon nach den ersten Sätzen in Tränen aus und schilderte ihren Mann als „niemals aggressiv“, sondern als liebevollen, stets hilfsbereiten Menschen.
In der zweiten Prozesswoche wurde bekannt, dass einer der Schöffen mit dem Kripomann befreundet ist, der an erster Stelle die Ermittlungen geführt hatte. Vorübergehend stand gar ein Prozessabbruch im Raum. Das konnte aber abgewendet werden, nachdem der Schöffe alle diesbezüglichen Fragen beantwortet, der Staatsanwalt dessen Ausschluss aus rechtlichen Gründen abgelehnt und die Anwälte der Beklagten auf einen Befangenheitsantrag verzichtet hatten.
Im Mittelpunkt stand ansonsten der Hauptangeklagte und die Frage, wie er einzuschätzen sei. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes schilderte ihn als zwiespältig. Zum einen höflich und reumütig, zum anderen kühl und abgeklärt. In der U-Haft, so wurde berichtet, habe es Spannungen mit Mithäftlingen gegeben, weshalb der 17-Jährige, der schon früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, sogar in Einzelhaft kam.
Schockierend für viele Prozessbeobachter waren schließlich äußerst brutale, geschmacklose Videos auf Handys der Beschuldigten, die im Gerichtssaal gezeigt wurden. Da stellte sich die Frage, inwiefern solche Videos die Hemmschwelle der Beklagten gesenkt haben.