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Freitag, 29. März 2024

Auto-Hass, Randale und Unfall-Flucht

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Fast täglich Schäden an Fahrzeugen:

Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, musste sie tiefe Dellen und Kratzer am linken Heck feststellen. Der Schaden beträgt rund 6.000 Euro. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um seine gesetzlichen Pflichten zu kümmern. Die Polizeiinspektion Augsburg Mitte bittet um Hinweise…“ Wenn auch nicht täglich, dann doch jede Woche finden sich im Pressebericht der Augsburger Polizei Zeugenaufrufe nach Unfallfluchten – so wie der obenstehende Auszug vom vergangenen Mittwoch.
Ein anderes Thema mit vergleichbarem Resultat, wenn man als Fahrzeugbesitzer zu seinem Vehikel zurückkehrt und es beschädigt vorfindet: Vandalismus & Co.: „…Ein unbekannter Täter zerkratzte beidseitig den Lack der hinteren Türen sowie den Kofferraum. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro. Die PI Augsburg 5 bittet um Hinweise…“
Was Unfallfluchten, offiziell das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ anbelangt, da seien es vor allem zwei Varianten, die der Polizei (und den Geschädigten) zu schaffen machen: Einerseits gibt es jene Zeitgenossinnen und -genossen, die nach einem Rempler – gerne auf öffentlichen Parkplätzen, etwa vor Einkaufsmärkten – wissentlich das Weite suchen. Polizei-Pressesprecher Markus Trieb weiß: In vielen Fällen sei es die Furcht vor wirtschaftlichen, finanziellen Problemen, die einem als Unfallverursacher bevorstehen, wenn man sich zu seiner Falschfahrt bekenne.
Andererseits erlebe es die Polizei immer wieder, dass – später ermittelte – Fahrer behaupteten, nichts von einem Zusammenstoß bemerkt zu haben. Worüber am Ende nicht die Polizei befindet. Denn, so Trieb: Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ sei ein Straftatbestand, der prinzipiell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werde. Dieses unerlaubte Entfernen vom Unfallort berge im Wortsinne die Erklärung dafür, weswegen man sich als möglicher Verursacher einer Kollision immer sofort und an Ort und Stelle um die Angelegenheit kümmern müsse und keinesfalls erst einmal nach Haus fahren dürfe. Sich an Ort und Stelle zu kümmern, das sei ein Leichtes, wenn auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs zugegen sei. Oder wenn – wie auf dem Parkplatz eines Geschäfts – davon auszugehen sei, dass die Gegenseite in absehbarer Zeit zum Auto zurückkehre und man dies abwarten könne – und müsse. Was nicht statthaft sei, obwohl es hartnäckig als angeblich erlaubte Methode kursiere: Einfach nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten und der Telefonnummer unter den Scheibenwischer des „Anderen“ zu klemmen – und dann weiterzufahren. Wer so handelt, der mache sich strafbar, so der Polizeisprecher. Also: sich noch am Ort des Geschehens mit der Polizei in Verbindung setzen – selbst dann, wenn es ja vielleicht doch gar keinen Zusammenstoß gegeben hat. Das bedeute erst einmal nicht, dass man sich sofort selbst anzeigen müsse. Aber die Polizei könne helfen, die Daten der Beteiligten zueinander zu führen. Falls es tatsächlich gescheppert hat, selbst dann ist laut Polizeisprecher Trieb nicht unbedingt die Mitwirkung der Polizei nötig. Oft reiche es, dass sich die Beteiligten und deren Versicherungen untereinander austauschten.
Ob das auch ausreicht, wenn es sich um mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen, um Formen von Vandalismus oder Ähnliches handelt? Nach Worten von Polizeisprecher Trieb können Ursachen für Beschädigungen an Autos beispielsweise sein: aggressive Grundstimmung oder Übermut, was an geparkten Pkws abreagiert wird oder in vielen Fällen eine erhöhte Alkoholisierung. Sachbeschädigungen aus Rache oder Hass seien lediglich Einzelfälle, die auch in vielen Fällen nicht belegt seien, sondern nur als eine der möglichen Ursachen in Frage kämen. In den Lack eingeritzte „Botschaften“ seien absolut selten. Es gebe aktuell keine polizeibekannte Vandalismus-Szene oder „Autohasser-Aktionen“ in Augsburg und Nordschwaben. Weil es viele Fälle gebe, bei denen die Täter unbekannt sind, könne hier über Motivationen oftmals nichts gesagt werden. Die Polizei bittet die Bevölkerung, sofort die Polizei unter Telefon 110 zu informieren, wenn sie Personen bei der Beschädigung von Fahrzeugen beobachtet. „Wir hatten in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Fahndungen nach den Tätern, wenn wir sofort verständigt werden.“ Meist liefen solche Sachbeschädigungen wie Spiegel abtreten nicht geräuschlos ab, weshalb Anwohner solche Vorgänge oft hören würden.
In Augsburg und Nordschwaben sind der Polizei keine Tendenzen hinsichtlich besonders gefährdeter Automarken bekannt. Da die Täter vielfach aus einer spontanen Aggressivität heraus oder aus einer zu hohen Alkoholisierung Fahrzeuge beschädigen, sei dies meist unabhängig von der Automarke. Bei alkoholisierten Personen seien zuvorderst Fahrzeuge auf deren Nachhauseweg gefährdet, also zwischen Club/Bar/Party und dem Zuhause. Somit sei der städtische Bereich eher von Sachbeschädigungen an Kfz betroffen als der ländliche. Auf dem Land stünden viele Fahrzeuge in der Garage.
Die Statistik belegt laut Wiest: Allein in der Stadt Augsburg mit knapp 300.000 Einwohnern gibt es etwa genauso viele Sachbeschädigungen an Kfz wie in der Summe in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen und Donauwörth. Dort leben mit über 600.000 doppelt so viele Menschen. Da die Delikte meist Einzeltaten oder Einzelfälle seien und die Polizei keine „Szene Autovandalismus“ in Augsburg habe, gebe es keine Hotspots im städtischen Bereich.

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