Schlechte Verlierer oder Wächter in Sachen Transparenz? Das Verhalten der Stadtratsfraktion der Grünen wirft in diesen Tagen Fragen auf. Grund ist, dass die Stadtratsfraktion und deren Mitglieder Personalentscheidungen der neuen Stadtratskooperation im Augsburger Stadtrat kritisieren. Oder wie es von Seiten der Grünen heißt, diese Personalentscheidungen auf ihre Rechtssicherheit überprüfen lassen.
Prominenter Fall: Der ehemalige Referent für Sport und Kultur, Jürgen Enninger, klagt vor dem Verwaltungsgericht wegen seiner Nichtberücksichtigung als Referent im neuen Stadtrat. Bekannt wurde zudem, dass die Berufung des vormaligen SPD-Fraktionsgeschäftsführers Michael Egger zum angeblichen Stadtdirektor gerügt worden sei.
Zum Hintergrund: Jürgen Enninger war auf Vorschlag der Grünen von der Stadtratskoalition aus CSU und den Grünen (von 2020 bis 2026) unter OB Eva Weber und ihrer Stellvertreterin Martina Wild zum berufsmäßigen Referenten für Sport und Kultur berufen worden. Dann wendete sich nach der Wahl im Mai 2026 das Blatt. Unter dem Sieger der Bürgermeisterwahl, Florian Freund, bildete sich eine Mehrheitskooperation aus SPD, CSU, Freien Wählern und Generation AUX im Stadtrat. Und diese berief zum Teil andere Referenten mit anderen Referatszuschnitten, als dies in den sechs vorangegangenen Jahren der Fall war. Konkret wurde ein Referat Bildung und Kultur geschaffen, für das die SPD ihr Stadtratsmitglied Tatjana Dörfler vorgeschlagen hatte. Dörfler wurde bei der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates mehrheitlich gewählt. Als Gegenkandidat hatte sich auch Jürgen Enninger aufstellen lassen, der aber nicht genügend Stimmen erhalten hatte. Wie Enninger mitteilte, war er mit dem Prozedere seiner Abwahl nicht einverstanden. Derzeit läuft eine von ihm eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Jürgen Enninger, ehemaliger Referent für Sport und Kultur, klagt derzeit gegen seine Abwahl vor dem Verwaltungsgericht.
Nicht gerichtet gegen einzelne Personen
Nicht auf dem letzten Stand in seiner eigenen Angelegenheit sieht sich – urlaubsbedingt – Michael Egger, der ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der SPD. Egger arbeitet derzeit nach eigenen Worten in der Augsburger Stadtverwaltung als „Leiter des Direktoriums 2“ (Stadtratsangelegenheiten, Protokollarisches, Gebäudemanagement …). Ein Problem für seine Person mit der Position des Stadtdirektors gebe es nicht, so Egger. Denn der „Stadtdirektor“ sei an eine Beamtenlaufbahn gekoppelt, er selbst sei städtischer Angestellter, könne entsprechend sowieso nicht Stadtdirektor werden. In vergleichbarer Konstellation sei beispielsweise vor Jahren auch der zweite Bürgermeister, Herrmann Weber, für die Stadt Augsburg tätig gewesen. Sagts und stürzt sich in die Arbeit, denn da gebe es viel zu tun, so Egger.
Michael Egger, vormals SPD-Geschäftsführer, amtiert derzeit als „Leiter des Direktoriums“, Stadtdirektor kann er als Nicht-Beamter nach eigener Aussage nicht werden.
Zum Vorgehen der Grünen erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden Martina Wild und Peter Rauscher: „In erster Linie geht es uns um ein rechtmäßiges Verfahren und maximale Transparenz, um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und die Legitimität demokratischer Entscheidungen.“ Grundsätzlich gelte nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz ein Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern entsprechend Eignung, Befähigung und Leistung. „Wir betonen ausdrücklich: Unser Vorgehen richtet sich weder gegen einzelne Personen, noch stellen wir politische Mehrheiten infrage. Wir gehen jedoch davon aus, dass es im Interesse aller – auch der Stadtregierung – liegt, dass die Besetzungen rechtssicher sind und nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch angefochten werden können.“
Augsburger Stadtrat: enge rechtliche Rahmenbedingungen
Die Berufung berufsmäßiger Stadtratsmitglieder sei an enge rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Wild und Rauscher fordern, dass diese verbindlichen Regeln eingehalten werden. „Wo wir diesbezüglich Zweifel haben, erwarten wir eine entsprechende Prüfung.“ Aufsichtsbehörden hätten unter Berufung auf Art. 12 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte (KWBG) eine öffentliche Ausschreibung als notwendige Voraussetzung für die Berufung berufsmäßiger Stadtratsmitglieder definiert – es sei denn, amtierende Referenten werden für eine weitere Amtszeit berufen. Die Regierung von Oberbayern hatte das bei einem Besetzungsverfahren der Landeshauptstadt München im Jahr 2021 erstmals so festgelegt.
Gegenstand der Beschwerden bei der Regierung von Schwaben
„Wir halten diese Regelungen für sinnvoll, weil sie Transparenz herstellen und Willkür vorbeugen – und damit das Vertrauen in die Demokratie stärken.“ Deshalb, so erklären Wild und Rauscher, hatte die Grüne Stadtratsfraktion bereits im Vorfeld der ersten konstituierenden Stadtratssitzung Anträge eingereicht und mit Bezug auf vorangegangene juristische Urteile unter anderem die Ausschreibung der Leitungen für die Referate 2 (Soziales und Sport, Dirk Wurm, SPD), 4 (Planung und Entwicklung, derzeit in Ausschreibung), 5 (Bildung und Kultur, Tatjana Dörfler, SPD) und 7 (Bauen, Steffen Kercher, parteilos, noch auf drei Jahre bestellt) gefordert. „Nachdem diese Anträge von der sogenannten „Startmehrheit” abgelehnt wurden, haben wir Beschwerde beim Oberbürgermeister und anschließend bei der Regierung von Schwaben eingereicht.“
Gegenstand der Beschwerden bei der Regierung von Schwaben waren der Beschluss zur Geschäftsordnung der städtischen Kollegien, die Besetzungen der Referatsleitungen ohne Ausschreibung sowie die vorgenommenen Änderungen im Stellenplan, ebenfalls ohne Ausschreibung und Bestenauslese. „Zunächst warten wir die rechtliche Bewertung durch die Regierung von Schwaben und damit die Antwort auf unsere Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ab, bevor wir über weitere Schritte entscheiden.“
Augsburger Stadtrat – Beauftragte: Mehrwert nicht ersichtlich
Die neue Stadtregierung habe Änderungen an der Geschäftsordnung vorgenommen, „die wir inhaltlich kritisch beurteilen“. Dies betreffe insbesondere die Gleichstellung von Fraktionsgemeinschaften mit Fraktionen und unterschiedliche Ausschussgrößen. Stellen-Neubesetzungen regle die Geschäftsordnung nicht. Hier sei die Stadtregierung von dem als rechtssicher eingestuften, inzwischen praktizierten Verfahren der (öffentlichen) Ausschreibung und Bestenauslese abgewichen, „was aus unserer Sicht aus den oben genannten Gründen problematisch ist. Deshalb werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Leitungspositionen für Referate, Stadtdirektorien und Ämter grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden.“ Bei einigen Besetzungen innerhalb der Stadtverwaltung habe es diesmal nicht einmal eine interne Ausschreibung gegeben.
Was die neuen, von der Regierungskooperation angekündigten Beauftragten-Positionen, angeht, „befinden wir uns noch in der Klärung, was genau diese Stellen beinhalten und worin die exakte Aufgabenstellung überhaupt bestehen soll.“ Auf Anhieb erschließe sich der Mehrwert dieser zusätzlichen Strukturen nicht – vor allem, wenn dafür zusätzliche Kosten anfallen. „Auch die Höhe der Aufwandsentschädigungen, über die derzeit eine Kommission berät, ist dabei entscheidend.“
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